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Neue Ausschreibung für die Projektförderung „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ 2026

Antragsschluss ist der 15.02.2026

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

1. Die Projekte müssen mit mindestens einem aktiven Partner aus dem Bereich professioneller Kultur-
schaffender geplant und durchgeführt werden. Als weiterer Partner sind außerdem Kunst-, Kulturanbieter, Kulturinstitutionen (Museen, Theater, Büchereien etc.), Institutionen der offenen Jugendarbeit (Orts- und Kreisjugendringe, Institutionen im soziokulturellen Arbeitsfeld etc.) sowie Einrichtungen und Vereine, die integrative und auch generationsübergreifende Arbeit leisten, möglich und zu beteiligen. Diese Partner müssen aktiv in das Projekt eingebunden sein – eine reine Förderpartnerschaft ist nicht ausreichend. Über sonstige Partner ist im Einzelfall zu entscheiden.

2. Die Planung muss in Zusammenarbeit mit zertifizierten Kulturvermittlerinnen bzw. Kulturvermittlern des Landes Schleswig-Holstein oder mit Kreisfachberaterinnen bzw. Kreisfachberatern für Kulturelle Bildung stattfinden. Kontaktdaten dieser Personengruppen erhalten Sie über die Projektkoordination oder finden Sie unter Vermittlung.

3. Antragstellerin ist die Schule.
Die Projekte dienen vorrangig der Ausweitung des kulturellen Angebotes der Schule. Sie stellen keine Konkurrenz zu regulärem Unterricht dar und dürfen diesen nicht ersetzen. Ergänzung bzw. Erweiterung unterrichtlicher Themen durch außerschulische Expertinnen und Experten in der Schule und an außerschulischen Lernorten ist aber gewünscht.

Aus den eingereichten Anträgen wählt ein Gremium aus Vertreterinnen bzw. Vertretern des MBWFK und Vertreterinnen bzw. Vertretern der Kulturvermittlerinnen bzw. Kulturvermittlern die zu fördernden Projekte aus.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Sonderförderung für kulturelle Projekte zur Förderung der Demokratiebildung:

Das MBWFK möchte die Förderung der Demokratiebildung im Rahmen kultureller Projekte mit Beteiligung von außerschulischen Akteuren unterstützen. Daher kann für kulturelle Projekte, bei denen die Förderung der Demokratiebildung einen Schwerpunkt bildet, eine Sonderförderung beantragt werden. Eine Fachjury wird die Auswahl treffen und diese Projekte mit bis zu 1.500,00 € zusätzlich fördern.

Die vollständige Ausschreibung finden Sie im Download.

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